Die ganze Weisheit


 


Vielleicht auch gut:

 

Führerschein gibt es bei uns auch als Geschenkgutschein. Das wäre doch eine schöne Gelegenheit zu den verschiedensten Anlässen eine große Freude zu bereiten. Man kann ja auch bei geeigneter Gelegenheit einen Wunsch äußern.

Der Standard-Führerschein

 

Dieser Führerschein berechtigt zum Fahren von PKW mit Schaltung, oder mit Automatik.

Auch ohne die Führerscheinklasse BE, darf ein Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht mit jedem geeigneten Zugfahrzeug mitgeführt werden. Darüber hinaus darf auch mit Anhängern gefahren werden, deren Gesamtgewicht niedriger ist, als das Leergewicht des Zugfahrzeugs, solange das zulässige Gesamtgewicht beider Teile 3.500 kg nicht übersteigt.

Bei dieser Version des Führerscheins verlangt der Gesetzgeber keine gesonderte theoretische und praktische Schulung für das Fahren mit Anhängern.

Im normalen Theorieunterricht wird dieses Thema aber behandelt, so daß wenigstens eine theoretische Grundlage vorhanden ist.

Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung wird dieser Führerschein für 2 Jahre auf Probe erteilt. Die Probezeit verlängert sich um 2 weitere Jahre, wenn Verkehrsauffälligkeiten festgestellt werden, die zu einem Bußgeld und Punkteeintrag in Flensburg führen.

( rote Ampel überfahren, Vorfahrtverletzung, zu tief geflogen, abgefahrene Reifen usw.)

 

 

 



Von Maßnahmen wegen festgestellter Alkohol- oder Drogendelikte sprechen wir hierbei nicht. Dies sind Straftaten!

Das ist ´was Größeres und von den Schlägen erholt man sich dann nicht so schnell.

 

Eine Auffälligkeit wegen eines Verkehrsdeliktes innerhalb der Probezeit zieht immer eine teure Nachschulung bei einer autorisierten Fahrschule nach sich.